Neuigkeiten

IdA-Informationen in der Abrechnung 

Was ist die IdA?

Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden.
Den Flyer zum Download finden Sie über den Link oben im Reiter IdA.

uVI-unterjährige Verbrauchsinformation 

Jetzt Pflicht für Eigentümer und Verwalter

Als Eigentümer oder Verwalter von Immobilien mit funkfernauslesbaren Messgeräten sind Sie ab 01/2022 verpflichtet ihren Mieterinnen und Mietern die uVI monatlich zu übermitteln. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO 2021) schreibt dies vor. Mit der HKVO 2021 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EED – Energy Efficiency Directive) in nationales Recht umgesetzt.

Zielsetzung ist es, den Energieverbrauch bei Wärme und Warmwasser und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern. Die uVI soll zu einem sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen.

Fristen und Pflichten:

  • 01.12.2021: Bei Neuausstattung und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
  • 01.01.2022: Zustellung von unterjährigen (monatlichen) Verbrauchsinformation (uVI) an Mieterinnen und Mieter.
  • Ab 01.12.2022 bis spätestens 31.12.2031 müssen bei Neuausstattung alle Messgeräte durch ein SMGW (Smart Meter Gateway) ausgelesen werden können.
  • Bis 31.12.2026: Bereits installierte und nicht fernablesbare Messtechnik muss nachgerüstet oder ersetzt werden. Umrüstung aller Liegenschaften auf fernablesbare, interoperable und SMGW-kompatible Messgeräte.
  • Bis 2031: Anbindbarkeit aller Messgeräte an SMGW (Smart Meter Gateway) bis 2031; d.h. bis 01.12.2022 montierte fernablesbare Messtechnik muss nach dem 31.12.2031 interoperabel und SMGW-kompatibel sein.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link oben im Reiter uVI.

Unser Umzug

Wir haben unsere neuen Räume bezogen.

Mit der Zeit sind unsere Räume in der Geisfelder Str. zu klein geworden.
Seit dem 01.02.2023 finden Sie uns am Laubanger 10 in 96052 Bamberg im dritten OG links.
Wir freuen uns auf mehr Platz, viel Licht und nette Gespräche.

Auf diesem Weg wünschen wir unseren Kunden einen guten Start ins Jahr 2023.

Ihre Team der Hübscher Hausverwaltung GmbH

Energie sparen beim Heizen und Lüften

1. Raumtemperatur senken
 Kuschelig warm im Winter ist schön, verbraucht aber auch ganz schön viel Energie. Wer die Raumtemperatur nur um ein Grad senkt – zum Beispiel von 21 auf 20 Grad –, kann im Einfamilienhaus 75 Euro im Jahr sparen.

 2. Heizungen entlüften

Wird der Heizkörper nicht mehr richtig warm, obwohl Dauerfeuer eingestellt ist, kann es daran liegen, dass sich Luft darin befindet. Dann ist es Zeit, die Heizung zu entlüften, damit nicht unnötig Energie vergeudet wird. 

3. Regelmäßig stoßlüften
Im Winter ist Stoßlüften die bessere Option als gekippte Fenster. Drei- bis viermal am Tag die Fenster für fünf bis zehn Minuten weit öffnen. Dabei sollte die Heizung ausgeschaltet oder die Thermostatventile geschlossen werden, damit nicht hochgeheizt wird.

4. Heizungen freihalten
 Damit sie Wärme optimal in den Raum abgeben können, müssen die Heizkörper frei sein. Stehen Möbel davor oder hängen Vorhänge oder Gardinen darüber, staut sich die Wärme und entweicht eventuell über die Fenster. Auch Thermostatventile dürfen nicht verdeckt sein.

5. Fenster abdichten
Will der Raum einfach nicht warm werden und zieht es, sind oft undichte Fenster das Problem. Mit Gummidichtungen oder Dichtungsband aus dem Baumarkt können die Fenster leicht abgedichtet werden. Wer im Altbau wohnt und Kastendoppelfenster hat, beschränkt sich auf die inneren Flügel, damit sich kein Kondenswasser im Zwischenraum sammelt.

6. Vorhänge, Jalousien oder Rollläden über Nacht schließen
 Damit über Nacht keine Wärme über die Fenster nach außen abgegeben wird, ist es sinnvoll, Vorhänge, Jalousien oder Rollos zu schließen.

7. Türen geschlossen halten
Nicht alle Räume in der Wohnung oder im Haus müssen gleich warm sein. Während es im Wohnzimmer vielleicht 20 Grad zum Wohlfühlen braucht, reichen im Schlafzimmer oft 16 bis 18 Grad. Daher Türen von stärker beheizten Räumen geschlossen halten oder Türen zu den weniger beheizten Räumen schließen.