Wasserschäden
- Ruhe bewahren. Der Schaden kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- Lage beurteilen. Häufige Ursachen ausschließen, Wasch- oder Spülmaschine, Heizkörper, Abwasserschläuche oder Ventile.
- Geräte abschalten. Betroffene Geräte immer ausschalten und Strom abstellen.
- Wasser abstellen. Die Absperrungen in der Wohnung zudrehen, oder ggf. Hauptwasserhahn abstellen. (im Keller vor dem Wasserzähler)
- Zuständigen Installateur verständigen.
- Hausverwaltung per Email, oder während der Geschäftszeiten telefonisch informieren.
Brandfall
- Ruhe bewahren!
- Wenn möglich, Löschversuch unternehmen- aber NUR, wenn man sich nicht selbst gefährdet.
- Ansonsten gilt immer!! Den Gefahrenort sofort verlassen, Fenster und Türen möglichst schließen.
- Notruf absetzen und unter der 112 die Feuerwehr alarmieren.
- Andere Personen warnen und in Sicherheit bringen
- Auf die Feuerwehr warten und diese einweisen.
(Die Hausverwaltung kann keine
Feuer löschen, daher bitte immer diese
Reihenfolge einhalten)
Rohrverstopfung
- Hausverwaltung informieren
- Falls an Wochenenden oder Feiertagen, direkt unter folgenden Link beauftragen
www.kanalnotdienst-bamberg.de
Hinweis: Die Kosten einer
Fallleitungsverstopfung werden in der Regel von der Eigentümergemeinschaft übernommen. Alle Abwasserleitungen in der Wohnung sind Sache der Eigentümer/Mieter und müssen auf eigene Kosten gereinigt werden.