Wasserschäden

  1. Ruhe bewahren. Der Schaden kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  2. Lage beurteilen. Häufige Ursachen ausschließen, Wasch- oder Spülmaschine, Heizkörper, Abwasserschläuche oder Ventile.
  3. Geräte abschalten. Betroffene Geräte immer ausschalten und Strom abstellen.
  4. Wasser abstellen. Die Absperrungen in der Wohnung zudrehen, oder ggf. Hauptwasserhahn abstellen. (im Keller vor dem Wasserzähler)
  5. Zuständigen Installateur verständigen.
  6. Hausverwaltung per Email, oder während der Geschäftszeiten telefonisch informieren.


     Brandfall

  1. Ruhe bewahren!
  2. Wenn möglich, Löschversuch unternehmen- aber NUR, wenn man sich nicht selbst gefährdet.
  3. Ansonsten gilt immer!! Den Gefahrenort sofort verlassen, Fenster und Türen möglichst schließen.
  4. Notruf absetzen und unter der 112 die Feuerwehr alarmieren.
  5. Andere Personen warnen und in Sicherheit bringen
  6. Auf die Feuerwehr warten und diese einweisen.

      (Die Hausverwaltung kann keine
      Feuer löschen, daher bitte immer diese
      Reihenfolge einhalten)

     Rohrverstopfung

  1. Hausverwaltung informieren
  2. Falls an Wochenenden oder Feiertagen, direkt unter folgenden Link beauftragen


www.kanalnotdienst-bamberg.de

Hinweis: Die Kosten einer 
Fallleitungsverstopfung werden in der Regel von der Eigentümergemeinschaft übernommen. Alle Abwasserleitungen in der Wohnung sind Sache der Eigentümer/Mieter und müssen auf eigene Kosten gereinigt werden.