IdA - Informatiionen in der Abrechnung gem. §6a (3) der Heizkostenverordnung

Was ist die IdA?
Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden